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Internationales Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund

DoKuMente: Drei Experten vermitteln Fachwissen zum Aufenthaltsrecht

DoKuMente: Drei Experten vermitteln Fachwissen zum Aufenthaltsrecht

Welchen Weg nimmt ein Asylantrag? Was bedeutet der „gelbe Brief“ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und unter welchen Voraussetzungen können Zugewanderte eine berufliche Tätigkeit aufnehmen? Viel Fachwissen zum Aufenthalts- und Asylrecht vermittelten drei Expertinnen und Experten am Samstag, 18. Februar 2017, im Dietrich-Keuning-Haus in Dortmund den rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern beim ersten Kompaktseminar im Rahmen der Qualifizierungsreihe DoKuMente.

Im ersten Teil berichteten Svenja Wachauf und Wilhelm Willeke von der Diakonie Dortmund über den förmlichen Verlauf eines Asylverfahrens, über die Stationen von der Erstaufnahme bis zu einer möglichen Weiterverweisung auf andere Kommunen. Zentrales Thema waren auch die teilweise zermürbenden Wartezeiten der Zugewanderten sowie die Erfahrungen der Teilnehmenden und Geflüchteten mit kommunalen Stellen und mit dem BAMF. „Wir haben in unserer Praxis in der Erstaufnahmestelle immer wieder beobachtet, dass Behörden unterschiedlich kooperativ sind“, schilderte das Expertenteam. Es komme oft auf die einzelne Person an, wie den Antragstellenden geholfen wird. „Eine ganz große Belastung sind die Wartezeiten im Verfahren und die oft lange Trennung von der Familie, die im Heimatland oder in einem anderen Bundesland lebt. Denn arbeiten oder ihre Familien nachholen dürfen die Zugewanderten längst nicht sofort. Selbst der Besuch von Integrations- oder Sprachkursen ist nicht für alle Geflüchteten gleich geregelt.“ Oftmals seien viele Gespräche mit den bewilligenden Behörden nötig und teilweise kreative Problemlösungen gefragt, bis die Geflüchteten dann eine Verbesserung ihrer Situation erreichen.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Manuel Kabis gab einen Überblick über den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status von Zugewanderten aus den wichtigsten Herkunftsländern Syrien und Afghanistan.

Der Dortmunder Rechtsanwalt Manuel Kabis gab einen Überblick über den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Status von Zugewanderten aus den wichtigsten Herkunftsländern Syrien und Afghanistan. Foto: Mechthild vom Büchel – IBB

Nach der Mittagspause vertiefte Rechtsanwalt Manuel Kabis aus Dortmund das Hintergrundwissen seiner Zuhörerinnen und Zuhörer zum Thema Asyl- und Aufenthaltsrecht. Er ging besonders auf die wichtigsten Herkunftsländer wie Syrien und Afghanistan ein, aus denen neben Eritrea und dem Iran aktuell die größte Zahl von Flüchtlingen nach Deutschland kommt. Er erläuterte auch eine Reihe gesetzlicher Änderungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten sind.

Wie kann ein abgelehnter Asylantrag dennoch durchgesetzt werden? Welche (zeitlich befristeten) Perspektiven eröffnet der subsidiäre Schutz, der vielen Flüchtlingen -meist Syrern -vorübergehend gewährt wird, die nicht als „klassisch“ politisch Verfolgte nach Artikel 16 GG oder Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden? Wie kann eine drohende Abschiebung, z.B. bei schwerer Krankheit oder psychischer Störung verhindert werden? Manuel Kabis schilderte einige Fallbeispiele aus seiner Beratungspraxis und gab den Zuhörenden viele praktische Tipps mit auf den Weg.

Auch die in den Bundesländern und einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelte Abschiebepraxis und die aktuelle Rechtsprechung dazu waren Thema der Frage- und Diskussionsstunde im Anschluss an den Fachvortrag. Wichtig war auch die Information zu den umstrittenen finanziellen Hilfen bei freiwilliger Rückkehr, deren reibungslose Auszahlung derzeit noch fraglich sei.

Bei den nächsten Fortbildungen werden Arbeits-, Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten für Geflüchtete und die psychosoziale Situation neu Zugewanderter mit Expertenteams diskutiert. Die diffizile Lage bei neu Zugewanderten aus Osteuropa, sowie besondere Familien- und Gesellschaftsstrukturen sind Themen der nächsten Abende. Dann werden sich auch Dortmunder Einrichtungen vorstellen, die Zugewanderte betreuen und Mentorinnen und Mentoren vermitteln können. Denn nach Abschluss des halbjährlichen Zertifikatskurses, gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wollen die Dortmunder interkulturellen Mentoren Flüchtlingen zur Seite stehen und sie fachkundig begleiten auf ihrem Weg.

Weitere Informationen über die Qualifizierungsreihe Dokumente finden Sie auch hier.