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Internationales Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund

Förderung von Gedenkstättenfahrten während der Corona-Pandemie: Förderrichtlinien im Programm „Jugend erinnert“ werden befristet angepasst

Förderung von Gedenkstättenfahrten während der Corona-Pandemie: Förderrichtlinien im Programm „Jugend erinnert“ werden befristet angepasst

Da Gedenkstättenfahrten ins Ausland angesichts der Corona-Pandemie reihenweise abgesagt werden mussten, können befristet bis zum 31. Dezember 2020 alternative Formate für die Erinnerungsarbeit genutzt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Auswärtige Amt lockern die Richtlinien und ermöglichen die Konzepte individuell anzupassen sowie die Förderung digitaler Formate wie Video-Konferenzen, Online-Seminare und Online-Zeitzeugengespräche.

Ab sofort können nun auch ein- bis dreitägige Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Deutschland gefördert werden. Das Lernen am historischen Ort soll weiterhin im Vordergrund stehen, der regionale Bezug im Gesamtkontext der NS-Zeit herausgearbeitet werden. Wie bisher sollen 80 Prozent des Programms, mindestens aber sechs Stunden, an der Gedenkstätte oder dem Erinnerungsort verbracht werden. Zusätzlich kann ein Tag zur Nachbearbeitung bezuschusst werden. Förderwürdig ist auch die Arbeit von Kleingruppen, die an mehreren Tagen an den Lernorten das gleiche Programm in rollierender Form wahrnehmen. Antragstellende müssen ein Konzept vorlegen, das deutlich macht, wie die Arbeit bei Einhaltung der Gebote zur Kontaktvermeidung und zum Abstandhalten organisiert werden kann. Alternativ können auch digitale Formate wie Videositzungen, Online-Seminare und ähnliches gefördert werden. Die teilnehmenden Jugendlichen müssen jeweils einen Abschlussbericht oder eine Dokumentation vorlegen.

Unser Foto zeigt einen Blick auf Fotos der Opfer und ihrer Familien in der Gedenkstätte Auschwitz. Die für 2020 geplanten Gedenkstättenfahrten von Jugendgruppen nach Polen mussten bedingt durch die Corona-Pandemie abgesagt werden. Foto: IBB Dortmund – Dirk Planert

Für Rückfragen wenden Sie sich am besten per E-Mail an Olga Rensch-Wetzel oder Emilia Simon.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 

Alle Einzelheiten zu den neuen Förderrichtlinien und Antragsvoraussetzungen finden Sie hier.