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Internationales Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund

Kooperationsvertrag mit Schleswig-Holstein unterzeichnet: „Gedenkstätten müssen Lernorte sein“

Kooperationsvertrag mit Schleswig-Holstein unterzeichnet: „Gedenkstätten müssen Lernorte sein“

„Wir wollen erreichen, dass Gedenkstätten noch mehr als Lernorte in den Blick kommen und dass mehr junge Menschen Gedenkstätten als Ort der intensiven Auseinandersetzung mit der Geschichte kennen und erleben lernen“, sagte heute, am 8. September 2016, Bildungsministerin Britta Ernst in Kiel. Gemeinsam mit Vertretern der Bethe-Stiftung stellte sie einen Kooperationsvertrag vor, auf dessen Grundlage Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein mehr geförderte Gedenkfahrten – zum Beispiel zu ehemaligen Konzentrationslagern im heutigen Polen – unternehmen können.

„Schulen sind sehr wichtige Orte, um sich mit der deutschen Vergangenheit auseinanderzusetzen, sie im kollektiven Bewusstsein wachzuhalten und sich der daraus resultierenden Verantwortung zu stellen.

Daher freue ich mich und danke dem Ehepaar Bethe, dass wir heute einen Kooperationsvertrag unterschreiben, der diesen Gedanken als Auftrag annimmt“, sagte Bildungsministerin Ernst auf der Landespressekonferenz.

Kooperation zur Förderung von Gedenkstätten-Fahrten

Ziel der Zusammenarbeit sei es, Gedenkfahrten für Schülerinnen und Schüler anzuregen und ihnen einen Rahmen zu geben. Dabei übernehme die Stiftung die Anwerbung von Bundesmitteln zu diesem Zweck, fördere die Fahrten und verpflichte sich, jährlich rund 52.000 Euro bereitzustellen. Das Ministerium übernehme mit dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) die gedenkstättenpädagogische Betreuung der Lehrkräfte und trage die Idee an die Schulen im Land. Der Beauftragte der Bethe-Stiftung, Peter Junge-Wentrup, übernehme die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwaltung und Abrechnung der Gedenkstättenfahrten sowie deren Dokumentation, erläuterte die Ministerin.

„In einer Zeit, in der uns Zeitzeugen mit ihren Berichten immer seltener zur Verfügung stehen, kommt den Gedenkstättenfahrten eine zentrale Rolle in der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit zu. Nur an einem authentischen Ort lassen sich die Dimensionen der Verbrechen wirklich begreifen“,

unterstrich Peter Junge-Wentrup, Geschäftsführer des IBB Dortmund.

Lehrkräften komme bei diesem Projekt, so Ernst, eine besondere Rolle zu, denn die pädagogische Arbeit sei ein zentrales Anliegen der Gedenkstättenfahrten: Lehrerinnen und Lehrer hätten die verantwortungsvolle Aufgabe, den Holocaust und die Lehren, die aus diesem Verbrechen gezogen werden müssten, zu vermitteln. Junge Menschen sollen erfahren und an diesen Orten selbst wahrnehmen, was in der Zeit des Nationalsozialismus dort geschehen ist. Sie sollen Fragen stellen, Ursachen erörtern und in der Diskussion über Themen wie Fremdenfeindlichkeit, Ausgrenzung, Vorurteile und Gewalt den Bezug zur Gegenwart herstellen, sagte die Ministerin.

Die Vereinbarung laufe zunächst zwei Jahre und beginne am 1. September 2016. Bis spätestens zum 31. April 2018 werde über eine mögliche Verlängerung entschieden.

Schleswig-holsteinische Schulen können sich bei Interesse und für weitere Informationen an das Ministerium für Schule und Berufsbildung wenden (Hans-Hermann Dube, Tel.: 0431.9882574, E-Mail: hans-hermann.dube@bimi.landsh.de).

Die Presseinformation des Ministeriums für Schule und Berufsbildung Schleswig-Holstein im vollen Wortlaut finden Sie hier.

Einzelheiten zur Förderung finden Sie in Kürze auch hier.