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Internationales Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund

Neues Merkblatt zur Förderung von Gedenkstättenfahrten: Ab 2023 können weitere Ziele gefördert werden

Neues Merkblatt zur Förderung von Gedenkstättenfahrten: Ab 2023 können weitere Ziele gefördert werden

Mehr Freiheit in der Programmgestaltung und in der Auswahl der Lernorte: Mit einem überarbeiteten Merkblatt geht die Zentralstelle zur Förderung von Gedenkstättenfahrten ins neue Jahr 2023.

Für die Antragsteller bedeutet das:

  • Ab 2023 können neben historischen Lernorten an Orten ehemaliger nationalsozialistischer Konzentrations- und Vernichtungslager auch Orte ehemaliger Ghettos oder Orte der Massenermordung als Ziel einer Gedenkstättenfahrt gewählt werden.
  • Das jeweilige Programm soll sich zu 80 Prozent auf die Geschichte der jeweiligen Gedenkstätte beziehen. Um diese zeitliche Vorgabe zu erreichen, können Gruppen auch andere Orte zur multiperspektivischen Darstellung und Vertiefung aufsuchen. Mindestens zwei Tage sollen die Teilnehmenden am Ort der Gedenkstätte verbringen.
  • Zudem können in einigen Fällen An- und Abreistage gefördert werden, auch wenn sie nicht als volle Programmtage gelten.

Das neue Merkblatt berücksichtigt stärker als bisher die inhaltliche Gestaltung der Fahrt an einen Lernort der historisch-politischen Bildung. Es werden insbesondere Fahrten gefördert, die einen Fokus auf die Multiperspektivität verschiedener Täter- und Opfergruppen, das Interkulturelle Lernen sowie tiefgreifendes Lernen durch positive Emotionen (z.B. durch partizipative Elemente und kreative Freiräume) legen. In der Konzeption der Gedenkstättenfahrten – auch zu Gedenkstätten in Deutschland – ist der europäische Kontext zu berücksichtigen. Historische Narrative sollen dabei Orientierungen für die Gegenwart schaffen. Regelmäßige Reflexionsrunden gelten als fester Bestandteil der Konzeption, genauso eine gute Vor- und Nachbereitung.

Das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk gGmbH in Dortmund vergibt als Zentralstelle Mittel für Gedenkstättenfahrten aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes an außerschulische Träger der Jugendarbeit. Gefördert werden Gedenkstättenfahrten von gemeinnützigen Organisationen mit Jugendgruppen von maximal 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Alter zwischen 14 und 26 Jahren.

Durch die Reiseeinschränkungen infolge der Corona-Pandemie wurden Fahrten an historische Lernorte 2020 und 2021 nur zurückhaltend geplant und immer wieder kurzfristig abgesagt. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der geförderten Gedenkstättenfahrten wieder auf 171. Insgesamt 132 Gruppen steuerten den Erinnerungsort Auschwitz-Birkenau an, weitere Ziele waren Majdanek (14 Gruppen), Buchenwald (7) Terezin (5), Ravensbrück (4), Stutthof (3), Treblinka (2), Chełmno (1), Mittelbau-Dora (1), Flossenbürg (1) und Vught in den Niederlanden (1). Mit den neuen Vorgaben sollen nun mehr Fahrten zu und Programme an den weniger bekannten Orten möglich sein.

Das neue Merkblatt zur Förderung von Gedenkstättenfahrten finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zur Förderung von Gedenkstättenfahrten finden Sie hier.