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Internationales Bildungs- und Begegnungswerk in Dortmund

fokusplus: Schulungsreihe in Essen für mehr als 100 Mitarbeitende aus Willkommens-Teams der Ausländerbehörden

fokusplus: Schulungsreihe in Essen für mehr als 100 Mitarbeitende aus Willkommens-Teams der Ausländerbehörden

IT-Spezialistinnen und Krankenpfleger, Friseure und Mechatronikerinnen – mehrere 100.000 Fachkräfte fehlen in vielen Betrieben. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Zugewanderten aus Drittstaaten den Zutritt zum Arbeitsmarkt erleichtern. Doch wie die vielen neuen Vorschriften anzuwenden sind, ist im Einzelfall gar nicht so einfach. In der Schulungsreihe im Rahmen des neuen Projekts „fokusplus“ organisiert das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk e.V. in Dortmund seit Dezember 2023 eine sechs Module umfassende Schulungsreihe für Mitarbeitende der Stadt Essen sowie aus weiteren kommunalen Ausländerbehörden.

Unser Foto zeigt einen Blick über die Köpfe der Zuhörenden hinweg auf den Referenten, Verwaltungsrichter Dr. Niclas Stock, der sich in Hannover in der Refugee Law Clinic engagiert.

Dr. Niclas Stock stellte die wesentlichen Änderungen der Gesetzesnovelle zur Fachkräfteeinwanderung vor.

„Unsere Veranstaltungsreihe trifft offenbar einen Nerv“, sagt Kirsten Ben Haddou vom IBB e.V., die die eintägigen Schulungen koordiniert. „Das Interesse und vor allem der Bedarf sind riesig.“ Teilnehmende kommen nicht nur aus Essen, sondern auch aus Moers, dem Kreis Wesel, dem Kreis Recklinghausen, Hagen und Münster und sogar aus Bremen und Hannover.

Bis zu 140 Interessierte können an den insgesamt sechs Schulungsterminen dieser ersten Reihe teilnehmen. Die Gruppen sollen nicht zu groß werden, denn neben Input-Vorträgen ist immer auch eine Bearbeitung von Beispielfällen in Gruppenarbeit vorgesehen sowie kollegialer Austausch und Vernetzung.

Inhaltlich geht es insbesondere um das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das zum 23.12.2023 in Kraft trat, und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, die zum 18.11.2023 und zum 1.03.2024 zahlreiche Änderungen mit sich bringt. Erwerbstätigkeit ist demzufolge Zugewanderten aus Drittstaaten mit jedem Aufenthaltstitel erlaubt – es sei denn, es liegt ein Verbot oder eine Beschränkung vor.

Unser Foto zeigt zwei Männer und eine Frau in ein Gespräch vertieft.

Bei Gruppenarbeiten und beim kollegialen Austausch werden Erfahrungen ausgetauscht und Netzwerke geknüpft. Fotos: Mechthild vom Büchel – IBB e.V.

Doch für welche Berufe und Tätigkeiten liegen Beschränkungen vor und welche ausländischen Qualifikationen können von welcher Institution anerkannt werden? In den Seminaren geht es daher auch immer wieder um Fallbeispiele: Welche Regel greift, wenn die Ausbildung des Bäckers aus Kolumbien in Deutschland nicht anerkannt werden kann oder der gelernte Mediengestalter aus Indien seinen Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs erhalten hat, sich aber nun von seiner Frau trennt?

Wer ist überhaupt eine „Fachkraft“ im Sinne des Gesetzes und warum gibt es eine Mindest-Verdienstgrenze für ältere Zugewanderte, die doch eine Festanstellung in Aussicht haben? Chancenkarte und Anerkennungs-Partnerschaft, „Spurwechsel“ und „Ausbildungsduldung“ sind Stichworte, die bei den Diskussionen über die verschiedenen Fallbeispiele eine Rolle spielen.

Die sechs Schulungen setzen jeweils einen inhaltlichen Schwerpunkt: Mal geht es um den Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung und Erwerbstätigkeit, mal um den Aufenthalt aus familiären Gründen – immer um die Verbesserung der interkulturellen Kommunikation.

„Wir haben diese Reihe in enger Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Essen gestaltet und erreichen dort insbesondere Mitarbeitende aus dem Welcome- und Service-Team im Erstkontakt mit Hilfesuchenden, aber auch Mitarbeitende der Leitungsebene aus weiteren Abteilungen“, schildert Kirsten Ben Haddou.

Als fachkundige Referierende hat das IBB e.V. Katrin von Horn, Dr. Niclas Stock und Dr. Mirko Widdascheck gewonnen. Die Rechtsreferendarin und die beiden Richter am Verwaltungsgericht in Hannover gründeten als Team die dortige Refugee Law Clinic (RLC) und kennen die Fälle sowie die rechtlichen Fallstricke bestens. Die RLC Hannover unterstützt insbesondere Zugewanderte mit Fluchthintergrund in Rechtsfragen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Interessieren Sie sich für eine Fortbildung im Kontext Fachkräfteeinwanderung oder interkulturelle Kommunikation? Senden Sie uns einfach eine E-Mail an fokus@ibb-d.de.

 

 

Titelbild des Projekt-Flyers.

Ausführliche Informationen zur Buchung von Schulungen enthält der Projekt-Flyer.

Über das Projekt „fokusplus“:

Mit dem neuen Projekt „fokusplus “ knüpft das Internationale Bildungs- und Begegnungswerk e.V. in Dortmund an die Vorgängerprojekte fokus – Fortbildungen kultursensibel – an und erweitert die Zielgruppe auf Akteure der freien Wirtschaft. „fokusplus“ bietet Inhouse-Schulungen, Tagungen, Seminare, Vorträgen und aktuelles Wissen zur kultursensiblen Arbeit mit Zugewanderten aus Drittstaaten. Die Veranstaltungen richten sich an interessierte Haupt- und Ehrenamtliche in der Arbeit mit Zugewanderten im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen, in staatlichen Einrichtungen und in Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet. „fokusplus“ fördert zudem die Netzwerkbildung und den Erfahrungsaustausch.

Hier finden Sie unseren Projekt-Flyer zum Download.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Das Projekt „fokusplus“   wird kofinanziert durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU.